Folgende Tätigkeiten sind dem Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zuzurechnen:

  • Ausarbeitung von Werk- und Verlegeplänen sowie Ausführung von Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putzuntergründen und Estrichen
  • Herstellung und Aufstellung von Trennwänden, sowie Einbau von Fertigteilen
  • Herstellung von chemisch beständigen Belägen

Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind dem Fliesen-, Platten- und Mosaikhandwerk zuzurechnen:

  • Kenntnisse der Bauphysik
  • Kenntnisse über Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz
  • Kenntnisse der Massenberechnung
  • Kenntnisse der Ansetz- und Verlegetechniken für Fliesen, Platten und Mosaik,
    sowie der Verankerungstechniken für Platten
  • Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen
  • Kenntnisse über die Eignung von Untergründen für Beläge
  • Kenntnisse über Farblehre und Gestaltung
  • Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe
  • Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
  • Kenntnisse der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleisten, sowie über die Vorschriften der Bauaufsicht
  • Anfertigen und Lesen von Entwurfsskizzen sowie von Werk- und Detailzeichnungen
  • Übertragen von Höhen und Aufteilen von Flächen
  • Prüfen und Vorbereiten von Untergründen
  • Zubereiten von Mörtel sowie Verarbeiten von Dünnbettmörtel, Kleber und Kitt
  • Herstellen von Unterputzen und Estrichen
  • Herstellen und Aufstellen von Trennwänden
  • Versetzen von Glasbausteinen
  • Einmauern von Einbauteilen
  • Messen, Teilen, Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten
  • Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik, sowie Verankern von Platten
  • Einbauen von Formstücken
  • Herstellen von chemisch beständigen Belägen
  • Ausfugen der Beläge sowie Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen
  • Anarbeiten der Beläge an Bau- und Einbauteile, sowie herstellen von elastischen Anschlussfugen
  • Verarbeiten von Stoffen zur Wärme- und Schalldämmung, sowie zum Feuchtigkeitsschutz
  • Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste
  • Warten der Maschinen und Geräte, sowie Instandhalten der Werkzeuge

entnommen beim Landesinnungsverband

 

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